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Vergütung und Zugang zu Arzneimitteln

Die rasante Entwicklung der personalisierten Medizin erhöht die Anzahl der Behandlungsmöglichkeiten für Menschen mit Krebs. Einige dieser neuen Behandlungen wurden jedoch (noch) nicht von den Schweizer Behörden zugelassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Arzneimittel für eine andere als die von den schweizerischen Behörden offiziell zugelassene Diagnose verschrieben wird. Diese Anwendungen im sogenannten «Off-Label-Use» (OLU) fallen nicht unter die amtlichen Indikationen und ihre Vergütung durch die Grundversicherung ist deshalb nicht gesichert. Die gleiche Situation ergibt sich, wenn ein Arzneimittel im Ausland verfügbar, aber in der Schweiz (noch) nicht zugelassen ist.

Diese Seite stellt die verschiedenen Szenarien und die Regeln dar, auf denen die Vergütung basiert. Im Folgenden finden Sie auch das Verfahren, das Sie befolgen müssen, wenn Ihre Grundversicherung Ihnen die Übernahme der Behandlungskosten verweigert.

Wird meine Behandlung vergütet und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Die folgende Übersicht verdeutlicht die verschiedenen Szenarien und die Bedingungen für die Vergütung von Behandlungen im Rahmen der Grundversicherung. Diese Bedingungen sind in Artikel 71a-c der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zusammengefasst. Artikel 71d enthält die gemeinsamen Bestimmungen der Artikel 71a-c.

Einsatzzwecke und Vergütungsbedingungen

Was sind die Voraussetzungen für den Import eines nicht zugelassenen Arzneimittels in die Schweiz?

Die Einfuhr eines nicht zugelassenen verwendungsfertigen Arzneimittels ist in Artikel 36 der Verordnung über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich geregelt. Diese unterschiedlichen Bedingungen werden in der folgenden Übersicht dargestellt.

Einfuhrbedingungen durch Medizinalpersonen

Wie soll ich vorgehen, wenn meine Krankenversicherung sich weigert, meine Behandlung zu vergüten?

Der Rechtsweg ist in solchen Fällen relativ einfach. Grundsätzlich sollte es möglich sein, ohne Anwalt an sein Ziel zu kommen. Bestimmte Vorgaben müssen jedoch eingehalten und bestimmte Fristen dürfen nicht verpasst werden. Die Vorgehensweise wird in der folgenden Übersicht erläutert.

Vorgehen, wenn meine Krankenversicherung sich weigert, meine Behandlung zu vergüten

Wie sieht die Unterstützung der Krebsliga Schweiz in diesem Bereich aus?

Für die Krebsliga Schweiz ist der gleichberechtigte Zugang zu Behandlungen für alle Patientinnen und Patienten ein sehr wichtiges Thema. In der Vergangenheit war die Krebsliga Schweiz an den Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) beteiligt, mit dem Ziel, die «Off-Label-Use»-Praxis in der Gesetzgebung festzuschreiben und die Vergütung klar zu regeln. Auch wenn sich die Situation seitdem verbessert hat, bestehen gewisse Ungleichheiten fort.

In diesem Sinne werden derzeit in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen in der Schweiz Projekte zum Abbau dieser Ungleichheiten durchgeführt. Diese Projekte zielen zum einen darauf ab, die Prozesse im Zusammenhang mit Vergütungsanträgen für «Off-Label-Use»-Behandlungen zu vereinfachen und zum anderen die Entscheidungskriterien der Krankenversicherungen für diese Vergütungen zu vereinheitlichen. Die Krebsliga Schweiz hat sich verpflichtet, diese Projekte zu entwickeln, zu unterstützen und zu begleiten, um die Chancengleichheit beim Zugang und bei der Vergütung von Behandlungen für Krebspatientinnen und -patienten zu fördern.

Schliesslich unternimmt die Krebsliga Schweiz auch eigene Forschungsstudien in bestimmten Bereichen. So wurde beispielsweise die CANUPIS-Studie durchgeführt, um einen möglichen Zusammenhang zwischen einem Wohnort in der Nähe eines Kernkraftwerks und einem erhöhten Krebsrisiko für Kinder zu untersuchen. Neuer ist die <link forschung eigene-studien fileadmin downloads zugangsgerechtigkeit-und-sicherheit-krebsmedikamenten-off-label-use.pdf>Studie zum «Off-Label-Use», die erstmals für die Schweiz gezeigt hat, dass die Behandlung mit Medikamenten ausserhalb ihrer Zulassung weit verbreitet ist und dass die dabei entstehenden Kosten nicht einheitlich vergütet werden.

(Für weiterführende Informationen: E-Mail: off-label@krebsliga.ch)

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