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KrebsligaÜber KrebsKrebsarten von A bis ZWie wird die Behandlung geplant?

Wie wird die Behandlung geplant?

Die Behandlungsplanung hängt unter anderem davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und ob der Tumor herausoperiert werden kann.

Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen besprechen und planen Ihre Behandlung in regelmässigen gemeinsamen Sitzungen. Diese Sitzungen heissen Tumorboards.

Hat das Behandlungsteam Ihre Krankengeschichte in einem Tumorboard besprochen, empfiehlt es Ihnen die für Sie am besten geeignete Behandlung.

Therapieziele 

Die Therapieziele hängen davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und ob der Tumor herausoperiert werden kann. Kann der Tumor herausgeschnitten werden, heisst das «resektabel».

Bei vielen Menschen mit Bauchspeicheldrüsenkrebs ist eine Heilung nicht mehr möglich. Das liegt daran, dass der Tumor entweder nicht herausgeschnitten werden kann oder dass er bereits Metastasen in anderen Organen gebildet hat.

Die Ärzte versuchen dann, das Fortschreiten der Erkrankung hinauszuzögern und Beschwerden zu lindern. Das nennt sich palliative Therapie. Die Lebensqualität steht dabei im Vordergrund. Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam darüber, was Lebensqualität für Sie bedeutet.

Verständlicherweise möchten Krebsbetroffene den Krebs möglichst schnell weghaben. Manchmal hat der Bauchspeicheldrüsenkrebs aber bereits wichtige, grosse Blutgefässe angegriffen. Eine Operation allein kann Sie dann nicht mehr heilen. Im Tumorboard besprechen die Fachleute deshalb, ob Sie vor der Operation eine sogenannte neoadjuvante Chemotherapie erhalten. Das verbessert die Erfolgschancen der Operation.

Therapie im Rahmen einer klinischen Studie

Die Wissenschaft entwickelt laufend neue Krebstherapien und Behandlungspläne. In klinischen Studien untersuchen Forschende, ob eine neue Therapie besser gegen Krebs oder gegen Beschwerden wirkt als eine bereits anerkannte.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Behandlungsteam, ob Sie an einer solchen Studie teilnehmen können. Nicht alle Spitäler führen klinische Studien durch.

Die Teilnahme an einer Studie ist freiwillig. Auch wenn Sie einer Teilnahme zugestimmt haben, können Sie jederzeit wieder davon zurücktreten. Wenn Sie nicht an einer Studie teilnehmen möchten, erhalten Sie dennoch die bestmögliche zugelassene Therapie nach dem heutigen Stand des Wissens.

Lassen Sie sich begleiten und beraten

Nehmen Sie sich genügend Zeit, um über einen Therapievorschlag nachzudenken. Schreiben Sie Ihre Fragen zu Hause in Ruhe auf, damit Sie während der Besprechung keine vergessen. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson begleiten. Fragen Sie nach, wie viel Erfahrung das Behandlungsteam mit Ihrer Krebserkrankung hat. Die Erfahrung beeinflusst den Krankheitsverlauf und Ihre Lebensqualität.

Sie können zu jedem Zeitpunkt einen früheren Entscheid hinterfragen. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder mehr Bedenkzeit zu verlangen. Stimmen Sie einer Therapie erst dann zu, wenn Sie über das Vorgehen sowie die möglichen Folgen umfassend informiert worden sind und alles verstehen.

Haben Sie das Bedürfnis, über die psychische oder soziale Belastung zu sprechen? Dann können Sie sich ans Krebstelefon oder an Ihre kantonale oder regionale Krebsliga wenden.

  • Was kann ich von der vorgeschlagenen Behandlung erwarten? Kann sie mich heilen? Wie wahrscheinlich ist das?
  • Welche Vor- und Nachteile hat die Behandlung?
  • Mit welchen Nebenwirkungen muss ich rechnen? Was kann ich dagegen tun?
  • Muss ich vorübergehend künstlich ernährt werden? Muss ich meine Ernährung umstellen?
  • Muss ich nach der Operation Insulin spritzen oder beim Essen Enzyme zu mir nehmen?
  • Welche Komplikationen können bei der Operation auftreten?
  • Was bedeutet es für mich, wenn der Tumor bei der Operation nicht vollständig entfernt werden kann?
  • Wie viel Erfahrung hat mein Behandlungsteam mit Bauchspeicheldrüsenkrebs?
  • Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?

Ja, Sie können eine fachärztliche Zweitmeinung einholen. Eine Zweitmeinung kann eine andere Fachperson abgeben, die sich mit Bauchspeicheldrüsenkrebs auskennt.

Bitten Sie Ihr Behandlungsteam, Ihre Untersuchungsergebnisse an die entsprechenden Ärzte weiterzuleiten. Sie haben zudem das Recht, jederzeit die Herausgabe Ihrer Unterlagen zu verlangen. Dann können Sie diese dem anderen Arzt selbst schicken oder bringen.

Krebsmedikamente  können Ihre Zähne schädigen. Wenn die Behandlung Ihre Zähne beschädigt hat, können Sie abklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für diese Abklärung brauchen Sie einen sogenannten Zahnstatus.

Gehen Sie deshalb vor der Behandlung zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Fragen Sie nach einem Zahnstatus. Das ist ein schriftlicher Bericht über Ihre Zähne. Sie zeigen mit dem Zahnstatus, ob Ihre Zähne vor der Behandlung gesund sind.

Der Zahnarzt schaut auch, ob Sie versteckte Entzündungen im Mund haben. Er behandelt diese Entzündungen, bevor Sie mit einer Behandlung beginnen.

Wer bezahlt die Behandlungskosten?

Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung.  Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.

Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selbst. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Franchise: Die tiefste, obligatorische Franchise ist 300 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr alle Kosten bis 300 CHF selbst bezahlen.
  • Selbstbehalt: Das sind zehn Prozent Ihrer Rechnung. Diesen Betrag bezahlen Sie selbst, maximal bis zu einem Betrag von 700 CHF pro Jahr.
  • Spitalbetrag: Sie bezahlen bei einem Spitalaufenthalt pro Spitaltag 15 CHF. Diese Kosten sind zusätzlich zur Franchise und Selbstbehalt.

Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkasse bezahlt auch:

  • Physiotherapie,
  • ambulante Krankenpflege durch spitalexterne Dienste (beispielsweise Spitex),
  • Krankenpflege im Pflegeheim,
  • Ernährungsberatung,
  • Diabetesberatung,
  • psychologische Unterstützung,
  • Ergotherapie,
  • Röntgenaufnahmen,
  • Blutuntersuchung.

Diese Leistungen muss Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt verordnen. Bezahlt die Krankenkasse eine dieser Behandlungen nicht, muss Sie der Arzt im Voraus darüber informieren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie nicht sicher sind.

Die Krankenkasse bezahlt den Aufenthalt im Spital. Beachten Sie, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.

Nach grossen Operationen ist oft ein zwei- bis dreiwöchiger Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik sinnvoll. Die meisten Krankenkassen zahlen diese Rehabilitation.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die vom Arzt verordnet sind und in der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt sind. Wird ein verschriebenes Medikament dennoch nicht bezahlt, stellt der Arzt ein Gesuch für eine Kostenübernahme.

Die Krankenkasse bezahlt einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen wie beispielsweise Spritzen oder die Wundpflege. Sie selbst bezahlen einen vertraglich geregelten Teil der Kosten. Die verbleibenden Kosten bezahlt Ihre Wohngemeinde.

Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Wohngemeinde, der Spitex-Organisation oder im Pflegeheim.

Aktualisiert im Februar 2024
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