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Der Zugang zu Off-Label-Medikamenten soll gerechter werden

Bei der Kostenübernahme von Off-Label-Medikamenten besteht eine stossende Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Ein Umstand, den die Krebsliga seit Jahren bekämpft. Nun kommt auf mehreren Ebenen Bewegung in die Sache.

«Off-Label-Anwendungen werden künftig in der Krebsmedizin Standard sein», ist Thomas Cerny, Onkologe und ehemaliger Präsident der Krebsliga überzeugt. Bereits heute erhalten rund ein Drittel aller erwachsenen Krebsbetroffenen und fast alle Kinder mit Krebs Medikamente im sogenannten Off-Label-Use. Davon spricht man, wenn Arzneimittel beispielsweise für einen Zweck verwendet werden, für den sie in der Schweiz nicht offiziell zugelassen sind. Die Krankenkasse muss dann im Einzelfall eine allfällige Kostenübernahme beurteilen.

Aktuelle gesetzliche Regelung ist veraltet
Für die Krebsliga ist klar: Krebspatientinnen und -patienten brauchen einen raschen und gerechten Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen. Entsprechend wertvoll sind hierzulande die Bestimmungen zum Off-Label-Use in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Doch die ursprünglich als Ausnahmeregelung vorgesehenen Bestimmungen weisen heute in der Praxis Schwachstellen auf und sollen deshalb überarbeitet werden.

Patientinnen und Patienten sind am kürzeren Hebel
Die Kosten für ein meist überlebenswichtiges Krebsmedikament können sich auf mehrere 100’000 Franken pro Jahr belaufen. Lehnt eine Krankenkasse die Übernahme einer Off-Label-Behandlung ab oder kann sie sich mit dem Medikamentenhersteller nicht über den Preis einigen, gehen die Kosten aktuell zu Lasten der Krebsbetroffenen – und sind für diese meist unbezahlbar. Die Entscheide der Krankenkasse für oder gegen eine Kostenübernahme sind bisweilen intransparent und Patienten haben ausser dem langwierigen und kostspieligen Rechtsweg keine Rekursmöglichkeit. Das bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien zusätzlichen Stress und banges Warten.

Zugangsgerechtigkeitverbessern, statt verschlechtern
«Damit der Zugang zu Off-Label-Behandlungen gerechter wird, braucht es mehr Verbindlichkeit und verbesserte Prozesse», sagt Franziska Lenz, Leiterin Politik und Public Affairs bei der Krebsliga Schweiz. Die Krebsliga hat sich deshalb in der Vernehmlassung der Verordnungsrevision aktiv im Sinne der Patientinnen und Patienten eingebracht. «Es ist davon auszugehen, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats die Ungleichbehandlung nicht verringert, sondern im Gegenteil den Zugang zu Off-Label-Anwendungen insgesamt verschlechtert würde“, erklärt Lenz. Um dies zu verhindern, haben die Krebsorganisationen die zuständigen Behörden im vergangenen Herbst ausdrücklich ersucht, die Revision im Sinne der Zugangsgerechtigkeit auszugestalten. Zentral ist, dass die Einzelfallbeurteilung anhand neuster wissenschaftlicher und klinischer Erkenntnisse erfolgt. Um diese auch für komplexe Fälle sicherzustellen fordert die Krebsliga die Schaffung eines unabhängigen Expertengremiums.

Zudem engagierte sich die Krebsliga auch im vergangenen Jahr weiterhin für die Umsetzung mehrerer Massnahmen, die einen raschen und fairen Zugang zu Off-Label-Anwendungen sicherstellen. Dazu gehören beispielsweise ein nationales Register samt digitaler Plattform zur Einreichung der Gesuche sowie die Erhöhung der Transparenz bei der Gesuchstellung.

«Damit der Zugang zu Off-Label-Behandlungen gerechter wird, braucht es mehr Verbindlichkeit und verbesserte Prozesse.»

Franziska Lenz
Leiterin Politik und Public Affairs

Was ist Off-Label-Use?
Bei Off-Label-Behandlungen wird ein Medikament anders dosiert oder für eine andere Indikation (beispielsweise zur Behandlung einer anderen Krebsart) eingesetzt, als es von Swissmedic ursprünglich zugelassen oder auf der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt ist. Off-Label-Anwendungen kommen am häufigsten in der Pädiatrie, in der Onkologie und bei seltenen Krankheiten zum Einsatz.

 

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