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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenChancengleichheit bei familiärem Krebsrisiko

Chancengleichheit bei familiärem Krebsrisiko: Vorsorgliche Eingriffe sollen vergütet werden

Gewisse Menschen haben eine Gen-Mutation, die ein erhöhtes Krebsrisiko birgt – beispielsweise die Schauspielerin Angelina Jolie. Doch nicht bei allen Mutationen deckt die Grundversicherung eine prophylaktische Entfernung des Brustgewebes oder der Eierstöcke. Die Krebsliga Schweiz und die Schweizerische Gesellschaft für Senologie (SGS) setzen sich deshalb gemeinsam mit anderen Organisationen dafür ein, dass künftig alle Personen mit erblicher Vorbelastung Zugang zu vorsorglichen Operationen und entsprechender Beratung haben.

Fünf bis zehn Prozent aller Krebsbetroffenen haben eine angeborene Mutation im Erbgut, die die Entstehung von Krebs begünstigt – zum Beispiel BRCA. Diese Personen haben ein höheres Risiko, an Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken. Eine chirurgische Entfernung des Brustgewebes bzw. der Eierstöcke senkt dieses Risiko fast vollständig. 

 
Kostenübernahme nicht bei allen Gen-Mutationen  

Aktuell deckt die Grundversicherung einen solchen vorsorglichen Eingriff bei BRCA1 und BRCA2-Genen, aber nicht bei anderen Gen-Mutationen, die ein vergleichbares Risiko aufweisen. «Mir wurde bewusst, dass wir bei einer vorsorglichen Entfernung des Brustgewebes keinerlei Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse stellen können und wir auf deren Kulanz angewiesen sind», erzählt Markus Marugg. Seine Schwägerin ist an einem aggressiven Brustkrebs erkrankt, der auf die Gen-Mutation PALB2 zurückzuführen war. Auch seine Ehefrau und möglicherweise seine Kinder tragen diese Gen-Mutation, die aber aktuell nicht in der Krankenpflegeleistungs-Verordnung (KLV) aufgeführt ist. «Es darf nicht sein, dass bei einer erwiesenen erblichen Vorbelastung aus finanziellen Gründen auf einen präventiven Eingriff verzichtet werden muss. Im Krankheitsfall werden die Krankenkassen mit massiv höheren Kosten konfrontiert als bei einem präventiven Eingriff» ist Marugg überzeugt. 

 

Antrag beim BAG eingereicht 

Deshalb hat die Krebsliga Schweiz gemeinsam mit der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie SGS und weiteren Organisationen beim Bundesamt für Gesundheit einen Antrag zur Anpassung der KLV (Art. 12be) eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass solche risikoreduzierenden Operationen künftig allen Personen offenstehen, die aufgrund einer Gen-Mutation ein stark erhöhtes Risiko für Brust- oder Eierstockkrebs haben. Zudem sollen sie vorher eine ausführliche Beratung über ihr individuelles Risiko erhalten. Auch eine Gleichbehandlung aller Versicherter soll mit dem Antrag erreicht werden. 

Beratung zum Thema Frauentumoren im Brustkrebsmonat Oktober 

In der digitalen Expert:innensprechstunde des Krebsforums beantworten Fachpersonen bis am 31. Oktober die Fragen von Betroffenen und Nahestehenden rund ums Thema Frauengesundheit und Frauentumoren. Zudem bieten die 17 kantonalen und regionalen Krebsligen eine wichtige Anlaufstelle in Wohnortnähe. Und schliesslich erhalten Betroffene und Angehörige auch über das Krebstelefon kostenlose Beratung per Telefon, E-Mail, Chat oder Skype. Ein neues Video der Krebsliga erklärt zudem in einfachen Worten, was Brustkrebs ist.

 

Die Krebsliga berät, unterstützt und informiert Menschen mit Krebs und deren Angehörige. Sie setzt sich gezielt für Prävention und Früherkennung ein und fördert die unabhängige Krebsforschung. Als nationaler Verband besteht sie aus 18 kantonalen und regionalen Krebsligen sowie der Dachorganisation, der Krebsliga Schweiz. Sie ist vorwiegend durch Spenden finanziert. 
Beratung
Beratung

Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
Chat «Cancerline» Zum Chat
Beratung vor Ort krebsliga.ch/region
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