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KrebsligaÜber unsPolitikTabakprävention

Tabakprävention

Tabakkonsum ist die wichtigste Einzelursache für Krebs und – sie ist vermeidbar.

Tabakkonsum ist das grösste Risiko für chronische, nicht übertragbare Krankheiten, dass jede und jeder einzelne selbst beeinflusst werden kann. Raucherinnen und Raucher haben ein erwiesenermassen höheres Risiko, an Herz-Kreislauf, Atemwegen oder Krebs zu erkranken. So sind acht von zehn Lungenkrebsfällen auf Tabak zurückzuführen.

Aber krebsauslösenden Stoffe im Rauch schädigen aber nicht nur die Lunge, sondern den gesamten Körper. Deshalb haben Raucherinnen und Raucher auch eine mehrfach grössere Wahrscheinlichkeit, an weiteren Krebsarten wie beispielsweise Mundhöhlen-, Kehlkopf-, Speiseröhren-, Bauchspeicheldrüsen- oder Blasenkrebs zu erkranken als Nichtrauchende gleichen Alters.

Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher beginnt vor ihrem 18. Lebensjahr mit dem Tabakkonsum. Wer demgegenüber bis zu seinem 21. Lebensjahr nicht zur Zigarette greift, lässt dies mit grosser Wahrscheinlichkeit das ganze Leben lang bleiben, wie eindrückliche Studienergebnisse zeigen. Entscheidend ist deshalb, dass möglichst wenig junge Menschen überhaupt mit dem Rauchen beginnen.  

An diesem Punkt muss wirksame Prävention ansetzen durch: 

  • Besteuerung von Tabakprodukten: Eine wirksame Tabakbesteuerung ist ein zentrales Instrument der Gesundheitsförderung. In der Schweiz sind Tabak- und Nikotinprodukte heute zu günstig – besonders für Jugendliche. Es braucht eine einheitliche, ausreichend hohe Besteuerung aller Produkte, orientiert am Schadenspotenzial und mit einer einheitlichen Regelung bei der Präventionsabgabe. 

  • Tabakwerbung: Seit der Volksinitiative „Kinder ohne Tabak“ – lanciert 2018 mit massgeblicher Beteiligung der Krebsliga und breit abgestützt – besteht in der Schweizer Verfassung nun ein klares Verbot für Tabakwerbung und Tabak-Sponsoring, die Kinder und Jugendliche erreicht oder anspricht. In der Folge wurde das Tabakproduktegesetz angepasst und jede Art der Werbung ist seither verboten oder stark eingeschränkt. 

  • Passivrauchschutz: Obwohl die Schweiz seit 2010 dank eines Bundesgesetzes grundsätzlich rauchfreie Innenräume in öffentlich zugänglichen Bereichen garantiert, bestehen weiterhin Lücken im Passivrauchschutz. So sind Raucherlokale und bediente Fumoirs noch immer erlaubt. Auch an öffentlichen Orten, die speziell für Kinder gedacht sind – etwa Spielplätzen – ist das Rauchen nach wie vor gestattet. 

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Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

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